KLARHEIT FÜR IHR PROJEKT
Gewährleistung & Verbraucherinformationen
Ihre Anfrage ist keine Bestellung
Diese Website dient der Information und der Vorbereitung unverbindlicher Anfragen. Über die Anfragehilfe oder den Fogo-Bot schließen Sie keinen Vertrag und geben keine zahlungspflichtige Bestellung ab. Produkte, Maße, Ausstattung, Preis einschließlich gegebenenfalls anfallender Nebenleistungen und Termine werden im individuellen Angebot festgelegt.
Gesetzliche Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Vertragspartner bleiben bestehen. Eine freiwillige Hersteller- oder Haltbarkeitsgarantie kommt gegebenenfalls zusätzlich hinzu und ersetzt diese Rechte nicht. Ob eine solche Garantie für die konkret angebotene Ausführung besteht, wer sie gewährt und welche Bedingungen gelten, ist den jeweiligen Garantieinformationen zu entnehmen. Eine allgemeine zusätzliche Fogohaus-Garantie wird durch diese Website nicht zugesagt.
Die konkrete Gewährleistungsfrist und die anwendbaren Vorschriften hängen auch von der vereinbarten Lieferung und Montage ab; für Arbeiten an unbeweglichen Sachen können insbesondere längere Fristen gelten. Gesetzliche Ansprüche werden durch Kataloghinweise oder Abbildungsbeispiele nicht beschränkt.
Rücktritt bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen
Ob bei einem später geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach den Umständen des Vertragsabschlusses und dem Vertragsgegenstand. Auch ein Abschluss per E-Mail oder beim Kunden kann unter das FAGG fallen. Bei anwendbarem Rücktrittsrecht beträgt die Frist grundsätzlich 14 Tage; die gesetzliche Fristberechnung und die erforderlichen Informationen erhalten Sie vor der bindenden Vertragserklärung.
Für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sieht § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG eine Ausnahme vor. Dies kann insbesondere tatsächlich nach Ihren individuellen Maßen angefertigte Fenster oder Türen betreffen. Die Ausnahme gilt nicht pauschal für das gesamte Sortiment oder jede Dienstleistung. Vor der Beauftragung ist zu klären, welche Regelung für die konkrete Ware und gegebenenfalls gesonderte Montageleistung gilt. Gewährleistungsrechte wegen Mängeln bleiben bestehen.
Für Verträge ab 1. Oktober 2026
Bei Warenkäufen im Anwendungsbereich des Verbrauchergewährleistungsgesetzes, die ab 1. Oktober 2026 geschlossen werden, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr, wenn im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eine Verbesserung nach § 12 Abs. 2 VGG erfolgt. Vor der Abhilfe ist über das gesetzliche Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch und die mögliche Fristverlängerung zu informieren. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
Für Fragen oder Beschwerden: office@fogohaus.at. Unternehmensdaten und Streitbeilegung · Datenschutz
Montage: passend zu Ihrem Auftrag.
Die Montage übernehmen spezialisierte Partnerbetriebe. Sie wählen, ob Fogohaus die Montage in sein Angebot und seine Rechnung aufnimmt oder ob Sie den Montagebetrieb separat beauftragen und bezahlen. Leistungsumfang und Vertragspartner werden vor der Beauftragung eindeutig festgehalten. Für Leistungen, die Sie bei Fogohaus beauftragen, bleibt Fogohaus Ihr Vertragspartner.
Die Kontaktdaten eines Montagepartners erhalten Sie gerne von uns. Ihre eigenen Kontaktdaten geben wir nur auf Ihren Wunsch zur Abstimmung an den betreffenden Montagebetrieb weiter.
